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   BVerfG, 18.07.2000 - 2 BvR 1501/91   

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BVerfG, 18.07.2000 - 2 BvR 1501/91 (https://dejure.org/2000,5393)
BVerfG, Entscheidung vom 18.07.2000 - 2 BvR 1501/91 (https://dejure.org/2000,5393)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juli 2000 - 2 BvR 1501/91 (https://dejure.org/2000,5393)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Kommunalverfassungsbeschwerde - DDR - Beitrittsgebiet - Sanierung - Altlasten - Einigungsvertrag - Radioaktiv - Begründung - Selbstverwaltungsgarantie

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 91; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; BBergG § 54 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 3; ; GG Art. 28 Abs. 2; ; GG Art. 28; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Fortgeltung des DDR-Rechts hinsichtlich der Sanierung der radioaktiven Altlasten des Uranbergbaus in der ehemaligen DDR

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 66
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2000 - 2 BvR 1501/91
    Die Feststellung einer Verfassungswidrigkeit legislativen Unterlassens kommt nur dann in Betracht, wenn der Gesetzgeber damit die Grenzen seines Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums, der ihm auch bei der Ausgestaltung der Einrichtung der kommunalen Selbstverwaltung zukommt (vgl. etwa BVerfGE 76, 107 ; 79, 127 ), überschritten hat (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ).
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2000 - 2 BvR 1501/91
    Die Beschwerdeführerinnen haben die Möglichkeit einer Verletzung von Art. 28 GG durch die benannten Regelungen des Einigungsvertrags sowie durch legislatives Unterlassen nicht hinreichend dargetan (BVerfGE 74, 358 ).
  • BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88

    Kalkar II

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2000 - 2 BvR 1501/91
    Ungeachtet der Frage, ob die Beschwerdeführerinnen hier nicht in unzulässiger Weise Grundrechte ihrer Einwohner geltend machen (vgl. BVerfGE 31, 275 ; 75, 192 ; 81, 310 ), lässt sich ihrem Vorbringen nicht entnehmen, dass das Schutzniveau der Strahlenschutzverordnung von Art. 28 GG gewährleistet sein könnte.
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2000 - 2 BvR 1501/91
    Die Feststellung einer Verfassungswidrigkeit legislativen Unterlassens kommt nur dann in Betracht, wenn der Gesetzgeber damit die Grenzen seines Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums, der ihm auch bei der Ausgestaltung der Einrichtung der kommunalen Selbstverwaltung zukommt (vgl. etwa BVerfGE 76, 107 ; 79, 127 ), überschritten hat (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ).
  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2000 - 2 BvR 1501/91
    Die Feststellung einer Verfassungswidrigkeit legislativen Unterlassens kommt nur dann in Betracht, wenn der Gesetzgeber damit die Grenzen seines Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums, der ihm auch bei der Ausgestaltung der Einrichtung der kommunalen Selbstverwaltung zukommt (vgl. etwa BVerfGE 76, 107 ; 79, 127 ), überschritten hat (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2000 - 2 BvR 1501/91
    Abgesehen davon, dass Art. 28 Abs. 2 GG gerade keinen Grundrechtscharakter hat, sondern allein eine institutionelle Garantie enthält (vgl. nur BVerfGE 86, 90 ), fehlt es hier an Ausführungen dazu, inwiefern die fortgeltenden Regelungen der VOAS, DB-VOAS und Haldenanordnung Auswirkungen auf das bei der Sanierung durchzuführende Verfahren und insbesondere auf kommunale Beteiligungsrechte haben könnten.
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84

    Sparkassen

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2000 - 2 BvR 1501/91
    Ungeachtet der Frage, ob die Beschwerdeführerinnen hier nicht in unzulässiger Weise Grundrechte ihrer Einwohner geltend machen (vgl. BVerfGE 31, 275 ; 75, 192 ; 81, 310 ), lässt sich ihrem Vorbringen nicht entnehmen, dass das Schutzniveau der Strahlenschutzverordnung von Art. 28 GG gewährleistet sein könnte.
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2000 - 2 BvR 1501/91
    Die Feststellung einer Verfassungswidrigkeit legislativen Unterlassens kommt nur dann in Betracht, wenn der Gesetzgeber damit die Grenzen seines Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums, der ihm auch bei der Ausgestaltung der Einrichtung der kommunalen Selbstverwaltung zukommt (vgl. etwa BVerfGE 76, 107 ; 79, 127 ), überschritten hat (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2000 - 2 BvR 1501/91
    Die Feststellung einer Verfassungswidrigkeit legislativen Unterlassens kommt nur dann in Betracht, wenn der Gesetzgeber damit die Grenzen seines Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums, der ihm auch bei der Ausgestaltung der Einrichtung der kommunalen Selbstverwaltung zukommt (vgl. etwa BVerfGE 76, 107 ; 79, 127 ), überschritten hat (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ).
  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2000 - 2 BvR 1501/91
    Ungeachtet der Frage, ob die Beschwerdeführerinnen hier nicht in unzulässiger Weise Grundrechte ihrer Einwohner geltend machen (vgl. BVerfGE 31, 275 ; 75, 192 ; 81, 310 ), lässt sich ihrem Vorbringen nicht entnehmen, dass das Schutzniveau der Strahlenschutzverordnung von Art. 28 GG gewährleistet sein könnte.
  • BVerfG, 02.12.1999 - 1 BvR 1580/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Sanierung radioaktiver

  • BVerfG, 15.12.2020 - 1 BvR 1395/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Landkreises gegen familiengerichtliche

    Die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG ist gerade kein solches Recht, sondern eine institutionelle Garantie (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2000 - 2 BvR 1501/91 -, Rn. 5; Hömig, in: Hömig, GG, 12. Aufl. 2018, Art. 28, Rn. 10) im Rahmen des Staatsaufbaus.
  • VerfGH Thüringen, 07.12.2016 - VerfGH 28/12

    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde

    Zudem muss der Beschwerdeführer substantiiert darlegen, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen seiner Auffassung nach nicht eingehalten sind; er hat dabei auf die geltende Rechtslage einzugehen und darzulegen, dass die bestehenden Regelungen ihn in seiner Rechtsstellung verletzen (ThürVerfGH, Beschluss vom 18. Juni 2013 - VerfGH 22/13 -, juris Rn. 63; BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 2 BvR 1501/91-, juris 3 ff.).
  • VG Gießen, 08.05.2013 - 8 K 205/12

    Kommunalrechtliche Beanstandung durch den Bürgermeister

    Abgesehen davon, dass den Kommunen nach allgemeiner Ansicht keine Grundrechte zustehen (vgl. z.B. Hellermann, in Epping/Hillgruber, GG, 2009, Rdnr. 32 zu Art. 28; Dreier, in ders., GG, Bd. 2, 2. Aufl. 2006, Rdnr. 87 zu Art. 28; Maurer, Staatsrecht I, 6. Aufl. 2010, § 9, S. 266 ;Ipsen, Staatsrecht II, 13. Aufl. 2010, S. 19 ) und auch die die Finanzhoheit umfassende Selbstverwaltungsgarantie ein Grundrecht nicht darstellt (z.B. BVerfG, B.v. 18.07.2000 - 2 BvR 1501/91 -, NVwZ 2001, 66, 67), verkennt die Klägerin, dass eine Verletzung von Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG bzw. Art. 137 HV schon deshalb nicht gegeben sein kann, weil die Selbstverwaltungsgarantie und damit die Finanzhoheit nur der Gemeinde als solcher zusteht, nicht aber ihren Organen (vgl. VGH Bad.-Württ., U.v. 09.03.2012 - 1 S 3326/11 -, VBlBW 2012, 339, 340 r.Sp.; Pieroth, in Jarass/Pieroth, GG, 11 Aufl. 2011, Rdnr. 17 zu Art. 28; Leisner, in Sodan, GG, 2. Aufl. 2011, Rdnr. 13 zu Art. 28; Schlarmann/Uechtritz/Krappel, VBlBW 2011, 136, 138 r.Sp.).
  • VerfGH Thüringen, 04.09.2013 - VerfGH 18/10

    Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts aus Art. 91 Abs. 1 ThürVerf

    Zudem muss der Beschwerdeführer substantiiert darlegen, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen seiner Auffassung nach nicht eingehalten sind; er hat dabei auf die geltende Rechtslage einzugehen und darzulegen, dass die bestehenden Regelungen ihn in seiner Rechtsstellung verletzen (vgl. zu den Anforderungen an eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde einer Gemeinde: BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 2 BvR 1501/91 -, juris 3 ff.).
  • VGH Bayern, 15.05.2014 - 4 BV 14.268

    Regelzuweisung zum Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wegen überörtlicher

    Denn zum einen kommt dem parlamentarischen Gesetzgeber bei der Frage, ob die von ihm gewählten Mittel zur Erreichung der erstrebten Ziele geeignet sind, ein weiter Einschätzungs- und Bewertungsspielraum zu (vgl. BVerfG, B.v. 18.7.2000 - 2 BvR 1501/91 - NVwZ 2001, 66 m.w.N.).
  • VG Stade, 11.04.2013 - 3 A 756/11

    Anspruch einer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamtin auf

    Fragen einer mittelbaren Benachteiligung der Klägerin (vgl. § 3 Abs. 2 AGG) stellen sich nicht, denn diese wären hier allenfalls in der Form eines legislativen Unterlassens (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.07.2000, 2 BvR 1501/91; juris) denkbar; diese Verpflichtung hätte jedoch den Gesetzgeber, nicht die Beklagte (vgl. § 2 Abs. 1 BBesG) getroffen.
  • VerfGH Thüringen, 18.06.2014 - VerfGH 22/13

    § 29 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes vom 31. Januar 2013 (GVBl. S. 10)

    Zudem muss der Beschwerdeführer substantiiert darlegen, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen seiner Auffassung nach nicht eingehalten sind; er hat dabei auf die geltende Rechtslage einzugehen und darzulegen, dass die bestehenden Regelungen ihn in seiner Rechtsstellung verletzen (ThürVerfGH, ThürVBl. 2014, 40 [41]; BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 2 BvR 1501/91-, juris 3 ff.).
  • VGH Bayern, 15.05.2014 - 4 B 14.453

    überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung bei Gemeinden; Zuständigkeit des

    Denn zum einen kommt dem parlamentarischen Gesetzgeber bei der Frage, ob die von ihm gewählten Mittel zur Erreichung der erstrebten Ziele geeignet sind, ein weiter Einschätzungs- und Bewertungsspielraum zu (vgl. BVerfG, B.v. 18.7.2000 - 2 BvR 1501/91 - NVwZ 2001, 66 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.05.2014 - 4 BV 14.261

    Kommunaler Prüfungsverband, Gemeinde, Kassenprüfung, Kommune, Mitgliedsgemeinde,

    Denn zum einen kommt dem parlamentarischen Gesetzgeber bei der Frage, ob die von ihm gewählten Mittel zur Erreichung der erstrebten Ziele geeignet sind, ein weiter Einschätzungs- und Bewertungsspielraum zu (vgl. BVerfG, B.v. 18.7.2000 - 2 BvR 1501/91 - NVwZ 2001, 66 m.w.N.).
  • VerfGH Thüringen, 16.04.2014 - VerfGH 5/12

    § 29 des Thüringer Finanzausgleiches vom 31. Januar 2013 (GVBI. S. 10)

    Zudem müssen Beschwerdeführer substantiiert darlegen, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen ihrer Auffassung nach nicht eingehalten sind; sie haben dabei auf die geltende Rechtslage einzugehen und darzulegen, dass die bestehenden Regelungen sie in ihrer Rechtsstellung verletzen (ThürVerfGH, ThürVBl. 2014, 40 [41]; BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 2 BvR 1501/91-, juris 3 ff.).
  • VerfGH Thüringen, 16.04.2014 - VerfGH 6/12

    § 29 des Thüringer Finanzausgleiches vom 31.Januar 2013 (GVBL S. 10)

  • VerfGH Thüringen, 18.06.2014 - VerfGH X B 222/13
  • VG Minden, 08.08.2013 - 1 L 412/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verschulden, Fristwahrung,

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