Rechtsprechung
BVerfG, 18.07.2000 - 2 BvR 1501/91 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzureichend begründete Kommunalverfassungsbeschwerde betreffend die Rechtsgrundlagen für die Sanierung der radioaktiven Altlasten des Uranbergbaus in der ehemaligen DDR
- Wolters Kluwer
Kommunalverfassungsbeschwerde - DDR - Beitrittsgebiet - Sanierung - Altlasten - Einigungsvertrag - Radioaktiv - Begründung - Selbstverwaltungsgarantie
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 91; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; BBergG § 54 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 3; ; GG Art. 28 Abs. 2; ; GG Art. 28; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Fortgeltung des DDR-Rechts hinsichtlich der Sanierung der radioaktiven Altlasten des Uranbergbaus in der ehemaligen DDR
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 2001, 66
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83
Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …
Auszug aus BVerfG, 18.07.2000 - 2 BvR 1501/91
Die Feststellung einer Verfassungswidrigkeit legislativen Unterlassens kommt nur dann in Betracht, wenn der Gesetzgeber damit die Grenzen seines Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums, der ihm auch bei der Ausgestaltung der Einrichtung der kommunalen Selbstverwaltung zukommt (vgl. etwa BVerfGE 76, 107 ; 79, 127 ), überschritten hat (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ). - BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
Unschuldsvermutung
Auszug aus BVerfG, 18.07.2000 - 2 BvR 1501/91
Die Beschwerdeführerinnen haben die Möglichkeit einer Verletzung von Art. 28 GG durch die benannten Regelungen des Einigungsvertrags sowie durch legislatives Unterlassen nicht hinreichend dargetan (BVerfGE 74, 358 ). - BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88
Kalkar II
Auszug aus BVerfG, 18.07.2000 - 2 BvR 1501/91
Ungeachtet der Frage, ob die Beschwerdeführerinnen hier nicht in unzulässiger Weise Grundrechte ihrer Einwohner geltend machen (vgl. BVerfGE 31, 275 ; 75, 192 ; 81, 310 ), lässt sich ihrem Vorbringen nicht entnehmen, dass das Schutzniveau der Strahlenschutzverordnung von Art. 28 GG gewährleistet sein könnte.
- BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
Lagerung chemischer Waffen
Auszug aus BVerfG, 18.07.2000 - 2 BvR 1501/91
Die Feststellung einer Verfassungswidrigkeit legislativen Unterlassens kommt nur dann in Betracht, wenn der Gesetzgeber damit die Grenzen seines Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums, der ihm auch bei der Ausgestaltung der Einrichtung der kommunalen Selbstverwaltung zukommt (vgl. etwa BVerfGE 76, 107 ; 79, 127 ), überschritten hat (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ). - BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72
Fluglärm
Auszug aus BVerfG, 18.07.2000 - 2 BvR 1501/91
Die Feststellung einer Verfassungswidrigkeit legislativen Unterlassens kommt nur dann in Betracht, wenn der Gesetzgeber damit die Grenzen seines Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums, der ihm auch bei der Ausgestaltung der Einrichtung der kommunalen Selbstverwaltung zukommt (vgl. etwa BVerfGE 76, 107 ; 79, 127 ), überschritten hat (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ). - BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
Papenburg
Auszug aus BVerfG, 18.07.2000 - 2 BvR 1501/91
Abgesehen davon, dass Art. 28 Abs. 2 GG gerade keinen Grundrechtscharakter hat, sondern allein eine institutionelle Garantie enthält (vgl. nur BVerfGE 86, 90 ), fehlt es hier an Ausführungen dazu, inwiefern die fortgeltenden Regelungen der VOAS, DB-VOAS und Haldenanordnung Auswirkungen auf das bei der Sanierung durchzuführende Verfahren und insbesondere auf kommunale Beteiligungsrechte haben könnten. - BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84
Sparkassen
Auszug aus BVerfG, 18.07.2000 - 2 BvR 1501/91
Ungeachtet der Frage, ob die Beschwerdeführerinnen hier nicht in unzulässiger Weise Grundrechte ihrer Einwohner geltend machen (vgl. BVerfGE 31, 275 ; 75, 192 ; 81, 310 ), lässt sich ihrem Vorbringen nicht entnehmen, dass das Schutzniveau der Strahlenschutzverordnung von Art. 28 GG gewährleistet sein könnte. - BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84
Straßenverkehrslärm
Auszug aus BVerfG, 18.07.2000 - 2 BvR 1501/91
Die Feststellung einer Verfassungswidrigkeit legislativen Unterlassens kommt nur dann in Betracht, wenn der Gesetzgeber damit die Grenzen seines Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums, der ihm auch bei der Ausgestaltung der Einrichtung der kommunalen Selbstverwaltung zukommt (vgl. etwa BVerfGE 76, 107 ; 79, 127 ), überschritten hat (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ). - BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83
Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen
Auszug aus BVerfG, 18.07.2000 - 2 BvR 1501/91
Die Feststellung einer Verfassungswidrigkeit legislativen Unterlassens kommt nur dann in Betracht, wenn der Gesetzgeber damit die Grenzen seines Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums, der ihm auch bei der Ausgestaltung der Einrichtung der kommunalen Selbstverwaltung zukommt (vgl. etwa BVerfGE 76, 107 ; 79, 127 ), überschritten hat (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ). - BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66
Bearbeiter-Urheberrechte
Auszug aus BVerfG, 18.07.2000 - 2 BvR 1501/91
Ungeachtet der Frage, ob die Beschwerdeführerinnen hier nicht in unzulässiger Weise Grundrechte ihrer Einwohner geltend machen (vgl. BVerfGE 31, 275 ; 75, 192 ; 81, 310 ), lässt sich ihrem Vorbringen nicht entnehmen, dass das Schutzniveau der Strahlenschutzverordnung von Art. 28 GG gewährleistet sein könnte. - BVerfG, 02.12.1999 - 1 BvR 1580/91
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Sanierung radioaktiver …
- BVerfG, 15.12.2020 - 1 BvR 1395/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Landkreises gegen familiengerichtliche …
Die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG ist gerade kein solches Recht, sondern eine institutionelle Garantie (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2000 - 2 BvR 1501/91 -, Rn. 5;… Hömig, in: Hömig, GG, 12. Aufl. 2018, Art. 28, Rn. 10) im Rahmen des Staatsaufbaus. - VerfGH Thüringen, 07.12.2016 - VerfGH 28/12
Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde
Zudem muss der Beschwerdeführer substantiiert darlegen, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen seiner Auffassung nach nicht eingehalten sind; er hat dabei auf die geltende Rechtslage einzugehen und darzulegen, dass die bestehenden Regelungen ihn in seiner Rechtsstellung verletzen (ThürVerfGH…, Beschluss vom 18. Juni 2013 - VerfGH 22/13 -, juris Rn. 63; BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 2 BvR 1501/91-, juris 3 ff.). - VG Gießen, 08.05.2013 - 8 K 205/12
Kommunalrechtliche Beanstandung durch den Bürgermeister
Abgesehen davon, dass den Kommunen nach allgemeiner Ansicht keine Grundrechte zustehen (…vgl. z.B. Hellermann, in Epping/Hillgruber, GG, 2009, Rdnr. 32 zu Art. 28;… Dreier, in ders., GG, Bd. 2, 2. Aufl. 2006, Rdnr. 87 zu Art. 28;… Maurer, Staatsrecht I, 6. Aufl. 2010, § 9, S. 266 ;…Ipsen, Staatsrecht II, 13. Aufl. 2010, S. 19 ) und auch die die Finanzhoheit umfassende Selbstverwaltungsgarantie ein Grundrecht nicht darstellt (z.B. BVerfG, B.v. 18.07.2000 - 2 BvR 1501/91 -, NVwZ 2001, 66, 67), verkennt die Klägerin, dass eine Verletzung von Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG bzw. Art. 137 HV schon deshalb nicht gegeben sein kann, weil die Selbstverwaltungsgarantie und damit die Finanzhoheit nur der Gemeinde als solcher zusteht, nicht aber ihren Organen (vgl. VGH Bad.-Württ., U.v. 09.03.2012 - 1 S 3326/11 -, VBlBW 2012, 339, 340 r.Sp.;… Pieroth, in Jarass/Pieroth, GG, 11 Aufl. 2011, Rdnr. 17 zu Art. 28;… Leisner, in Sodan, GG, 2. Aufl. 2011, Rdnr. 13 zu Art. 28; Schlarmann/Uechtritz/Krappel, VBlBW 2011, 136, 138 r.Sp.).
- VerfGH Thüringen, 04.09.2013 - VerfGH 18/10
Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts aus Art. 91 Abs. 1 ThürVerf
Zudem muss der Beschwerdeführer substantiiert darlegen, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen seiner Auffassung nach nicht eingehalten sind; er hat dabei auf die geltende Rechtslage einzugehen und darzulegen, dass die bestehenden Regelungen ihn in seiner Rechtsstellung verletzen (vgl. zu den Anforderungen an eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde einer Gemeinde: BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 2 BvR 1501/91 -, juris 3 ff.). - VGH Bayern, 15.05.2014 - 4 BV 14.268
Regelzuweisung zum Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wegen überörtlicher …
Denn zum einen kommt dem parlamentarischen Gesetzgeber bei der Frage, ob die von ihm gewählten Mittel zur Erreichung der erstrebten Ziele geeignet sind, ein weiter Einschätzungs- und Bewertungsspielraum zu (vgl. BVerfG, B.v. 18.7.2000 - 2 BvR 1501/91 - NVwZ 2001, 66 m.w.N.). - VG Stade, 11.04.2013 - 3 A 756/11
Anspruch einer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamtin auf …
Fragen einer mittelbaren Benachteiligung der Klägerin (vgl. § 3 Abs. 2 AGG) stellen sich nicht, denn diese wären hier allenfalls in der Form eines legislativen Unterlassens (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.07.2000, 2 BvR 1501/91; juris) denkbar; diese Verpflichtung hätte jedoch den Gesetzgeber, nicht die Beklagte (vgl. § 2 Abs. 1 BBesG) getroffen. - VerfGH Thüringen, 18.06.2014 - VerfGH 22/13
§ 29 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes vom 31. Januar 2013 (GVBl. S. 10)
Zudem muss der Beschwerdeführer substantiiert darlegen, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen seiner Auffassung nach nicht eingehalten sind; er hat dabei auf die geltende Rechtslage einzugehen und darzulegen, dass die bestehenden Regelungen ihn in seiner Rechtsstellung verletzen (ThürVerfGH, ThürVBl. 2014, 40 [41]; BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 2 BvR 1501/91-, juris 3 ff.). - VGH Bayern, 15.05.2014 - 4 B 14.453
überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung bei Gemeinden; Zuständigkeit des …
Denn zum einen kommt dem parlamentarischen Gesetzgeber bei der Frage, ob die von ihm gewählten Mittel zur Erreichung der erstrebten Ziele geeignet sind, ein weiter Einschätzungs- und Bewertungsspielraum zu (vgl. BVerfG, B.v. 18.7.2000 - 2 BvR 1501/91 - NVwZ 2001, 66 m.w.N.). - VGH Bayern, 15.05.2014 - 4 BV 14.261
Kommunaler Prüfungsverband, Gemeinde, Kassenprüfung, Kommune, Mitgliedsgemeinde, …
Denn zum einen kommt dem parlamentarischen Gesetzgeber bei der Frage, ob die von ihm gewählten Mittel zur Erreichung der erstrebten Ziele geeignet sind, ein weiter Einschätzungs- und Bewertungsspielraum zu (vgl. BVerfG, B.v. 18.7.2000 - 2 BvR 1501/91 - NVwZ 2001, 66 m.w.N.). - VerfGH Thüringen, 16.04.2014 - VerfGH 5/12
§ 29 des Thüringer Finanzausgleiches vom 31. Januar 2013 (GVBI. S. 10)
Zudem müssen Beschwerdeführer substantiiert darlegen, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen ihrer Auffassung nach nicht eingehalten sind; sie haben dabei auf die geltende Rechtslage einzugehen und darzulegen, dass die bestehenden Regelungen sie in ihrer Rechtsstellung verletzen (ThürVerfGH, ThürVBl. 2014, 40 [41]; BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 2 BvR 1501/91-, juris 3 ff.). - VerfGH Thüringen, 16.04.2014 - VerfGH 6/12
§ 29 des Thüringer Finanzausgleiches vom 31.Januar 2013 (GVBL S. 10)
- VerfGH Thüringen, 18.06.2014 - VerfGH X B 222/13
- VG Minden, 08.08.2013 - 1 L 412/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verschulden, Fristwahrung, …